Bürgerinitiative Zukunft Groß-Gerau – Für eine innovative und lebenswerte Stadt

Bürgerbegehren 2011

01.03.2011 | Groß-GerauStellungnahme in eigener Sache.

Die Bürgerinitiative Zukunft GG setzt sich für eine attraktive Gewerbemischung auf dem ehemaligen Südzuckergelände ein, so wie sie auch im Entwurf des regionalen Flächennutzungsplans vorgesehen ist. Wir erwarten von der Stadtversammlung und dem Magistrat die Umsetzung der Bürgerwünsche entsprechend der Bürgerbefragung "Stadtentwicklung 2020".

Bürgerbegehren 2010

19.08.2010 | Groß-Gerau"Das Bürgerbegehren."

Die Bürger einer Gemeinde können über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen …
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19.08.2010 | Groß-Gerau"Zahl der Unterschriften noch nicht bekannt."

Bürgerbegehren: Initiative "Zukunft GG" geht davon aus, weiter Zeit zum Sammeln zu haben …
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06.08.2010 | Groß-Gerau"Stellungnahme der Bürgerinitiative erwartet."

Rewe-Logistikzentrum: Sauer hofft auf eine Entscheidung der Bürger über Ansiedlung …
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13.06.2010 | Groß-Gerau"Widerspricht Wünschen der Bürger."

Rewe-Lager: Initiative "Zukunft GG" startet ein Bürgerbegehren gegen das geplante Großprojekt auf dem Südzuckergelände …
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22.01.2010 | Groß-Gerau"Groß-Gerauer gegen Logistikzentrum."

Zuckerfabrik: Zur Bürgerversammlung kommen 250 Teilnehmer - Muss Römer-Kreisel Ampeln weichen? Skeptisch bis entschieden ablehnend äußerten sich die Teilnehmer der Diskussion über die Ansiedlung eines Rewe-Logistikzentrums auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik …
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Bürgerbegehren – was ist das? Was ist zu tun?

2010 | Groß-GerauEin Bürgerbegehren ist nicht alltäglich, deshalb möchten wir das Verfahren kurz erläutern:

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Deutschland. In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen.
Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt. Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ist in Deutschland meistens als zweistufiges Verfahren konzipiert:

1. Stufe: Das Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren, gilt dabei als Antrag auf die Durchführung eines Bürgerentscheids (2. Stufe). Für den Erfolg eines Bürgerbegehrens ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich. In Hessen beträgt das "Unterschriftenquorum" 10% der wahlberechtigten Bürger/innen.
Ist es den Initiatoren eines Bürgerbegehrens gelungen die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln, wird das Begehren zunächst auf formale Zulässigkeit geprüft und dann der gewählten kommunalen Vertretung zur Beratung vorgelegt. Diese hat nun die Möglichkeit in einer bestimmten Frist über die Annahme oder Ablehnung des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Lehnt die Vertretung das Bürgerbegehren mehrheitlich ab, kommt es zum Bürgerentscheid.

2. Stufe: Der Bürgerentscheid

Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich.
Die Abstimmung findet in der Regel an einem Sonntag statt, wobei in manchen Bundesländern auch Abstimmungen an gesetzlichen Feiertagen zulässig sind. Analog zum Verlauf und den Grundsätzen einer Wahl, werden von der Gemeinde Abstimmungslokale eingerichtet, in denen Helfer die Berechtigung der Abstimmenden prüfen, den korrekten Ablauf der Abstimmung sicherstellen und nach Schließung der Abstimmungslokale die Auszählung der Stimmen übernehmen.
Für die erfolgreiche Annahme eines Begehrens müssen in Hessen mindestens 25 % der Wahlberechtigten für das Begehren stimmen. Weiterhin muss die Mehrheit der Abstimmenden für das Begehren stimmen.